Kein Leistungsauftrag für Privatklinik Obach

Mit der Ablehnung der Erteilung von Leistungsaufträgen für die Privatklinik Obach in den Bereichen Viszeralchirurgie und Wirbelsäulenchirurgie stellt sich die Solothurner Regierung gegen mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen. Die Privatklinik Obach hat den Entscheid angefochten.


Die Ablehnung der Erteilung mehrerer Leistungsaufträge im Rahmen der Spitalliste schliesst die Privatklinik Obach, die als effizient und qualitativ hochstehend bekannt ist, in wichtigen Bereichen vom Wettbewerb im Solothurner Gesundheitswesen aus. Damit ist die Privatklinik Obach nicht einverstanden. In Gesundheitssystem des Kanton Solothurns ist der Regierungsrat als Entscheidungsorgan durch seine drei Rollen als Gesetzgeber, als Besitzer und Betreiber des Kantonsspitals und als Zahler Partei. Mit seinem Entscheid schützt er das im Bau befindliche staatliche Spital vor Konkurrenz. In der Begründung argumentiert der Regierungsrat unter anderem mit «Kosteneindämmung» und verneint damit indirekt, dass Konkurrenz in aller Regel zu mehr Kosteneffizienz führt, Es ist belegbar, dass die Kosten einer Privatklinik niedriger sind als diejenigen eines öffentlichen Spitals. Betroffen vom Beschluss sind insbesondere die Viszeralchirurgie und die Wirbelsäulenchirurgie, aber auch das «Basispaket Medizin und Chirurgie» sowie die Pneumologie. Der Leistungsauftrag für Viszeralchirurgie wurde nur noch bis Ende 2016 verlängert und der beantragte unbefristete Leistungsauftrag lehnte die Behörde ab. «Unsere Professoren und Ärzte verfügen im Bereich der Viszeralchhirurgie über die geforderten Facharztausbildungen und aufgrund der grossen Fallzahlen über eine langjährige Erfahrung», erklärt André Bourquin, Direktor der Privatklinik Obach. «Die Ablehnung unseres Gesuches führt dazu, dass wir die bisher mit sehr grossem Erfolg und ohne jegliche Komplikationen durchgeführten Eingriffe ab diesem Zeitpunkt nicht mehr durchführen können.» Zusätzlich beantragte Leistungsaufträge, insbesondere für Eingriffe an der Wirbelsäule, wurden ebenfalls nicht gutgeheissen. Die Privatklinik Obach wird durch diesen Entscheid in ihren bisherigen Tätigkeitsgebieten, in der Entwicklung und in der Wettbewerbsfähigkeit stark eingeschränkt. Zudem wurden die erheblichen privaten Investitionen, welche die Privatklinik Obach bereits getätigt hat bzw. für die Zukunft geplant hat, durch den Entscheid entwertet. Die Privatklinik Obach hält den Entscheid des Solothurner Regierungsrates vom 1. Dezember 2015 für sachlich unbegründet. Dies hat ihr keine andere Möglichkeit gelassen, als ihn mit einer Beschwerde anzufechten.


Die Privatklinik Obach, gegründet im Jahr 1922, ist die grösste Privatklinik im Kanton Solothurn und geniesst einen exzellenten Ruf. 65 Betten und drei Operationssäle stehen in der modernen Klinik zur Verfügung. Die 45 Belegärzte in der Klinik führen mehr als 4600 chirurgische Eingriffe pro Jahr durch. Die Schwerpunktbereiche befinden sich in der orthopädischen Chirurgie, der allgemeinen Chirurgie, der Gynäkologie, der Urologie und der HNO. Weiter deckt die Klinik auch die plastische Chirurgie, die Ophthalmologie, die Gastroenterologie, die Mund-sowie die Kiefer-und Gesichtschirurgie ab. Die Privatklinik Obach gehört zu Swiss Medical Network, dem insgesamt 15 Kliniken angehören.
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